Jan
17
2010

Praktikum in Sachsen

Verbesserung der Praktikumsbedingungen an den Hochschulen im Freistaat Sachsen

Ein lehrreiches und sinnvolles Praktikum kann nur dann absolviert werden, wenn man um seine Rechte und Pflichten weiß. Rechte und Pflichten können aber nur dann eigenverantwortlich wahrgenommen und erfüllt werden, wenn ein Mindestmaß an Leitlinien oder auch Standards existieren. Freiheit ohne Rechtssicherheit schafft Unsicherheit. Die Startchancen in ein lehrreiches Praktikum und die Voraussetzungen, das bestmögliche Praktikum für die eigenen Bedürfnisse absolvieren zu können, müssen für alle Studierenden die gleichen sein.
Sinnvoll ist eine Regelung aber auch nur dann, wenn sie die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Studienganges beachtet, wenn sie weder zu wenig-oder schlimmstenfalls inhaltlich überhaupt nichts regelt, oder auch überreguliert und die daraus resultierenden Anforderungen nicht erfüllt werden können. Das Praktikum soll keine leere Worthülse bleiben, sondern die Studierenden befähigen, sich mit ihrem zukünftigen Berufsfeld intensiv auseinander zusetzen.
Besonders, wenn es sich um ein in der Studienordnung vorgesehenes Pflichtpraktikum handelt, muss vor dem Antritt des Praktikums bekannt und klar sein, wie und mit welchen individuellen Zielen das Praktikum durchgeführt werden soll.
Wir fordern daher:

  1. Es muss eine Praktikumsordnung in allen Studiengängen existieren, die durch die Studienkommissionen erarbeitet und beschlossen wird.
  2. Die Lehrziele müssen vor Antritt des Praktikums zwischen dem/r Praktikant/in und der Praktikumsstelle vertraglich vereinbart werden. Es soll in einem Vorgespräch geklärt werden, was man sich vom Praktikum erwartet und in welche Felder man besonderen Einblick gewinnen möchte. Auf diesem Gespräch soll der Vertrag aufbauen und es ist zu überprüfen und zu reflektieren, ob diese Ziele auch mit den gewählten Mitteln erreicht werden können. Das setzt eine Kooperation und auch Mittel der Supervision zwischen dem/r Praktikant/in, der Praktikumsstelle und auch der Hochschule voraus. Es muss auf jeder Fakultäts-oder Institutsebene, ein Ansprechpartner rund um das Praktikum existieren. Diese Stelle( in Form eines Praktikant/innen-Amtes) soll über die allgemeinen Rechte und Pflichten der Praktikant/Innen informieren, es soll der Schaffung eines Pools von Praktikumsstellen dienen und diese sollen von den Praktikant/Innen auch verbindlich nach Beendigung des Praktikums mit Hilfe eines Fragebogens evaluiert werden, um gute und schlechte Praktikumsstellen ermitteln zu können. Es muss zudem möglich sein, keine Praktikumsstellen mehr zu führen oder zu empfehlen, deren pädagogische Eignung wiederholt in Zweifel geraten ist.
  3. Für den Fall, dass die vereinbarten Lehrziele des Praktikums nicht erreicht werden können, weil bspw. die (personalen, organisatorischen und betrieblichen) Ressourcen der Praktikumsstelle die Durchführung eines lehrreichen Praktikums unmöglich machen, muss es dem Studierenden möglich sein, das Praktikum ohne negative Konsequenzen für seinen Studienverlauf-und fortschritt, sowie seinen etwaigen Anspruch auf Ausbildungsförderung, abzubrechen. Für diesen Fall muss eine Regelstudienzeitverlängerung vorgesehen werden. Die Beweislast für den rechtmäßigen/unrechtmäßigen Abbruch des Praktikums soll die Praktikumsstelle tragen. Sie muss darlegen, dass sie alles im Rahmen der erfolgten Vereinbarung getan hat, um den Praktikumserfolg zu ermöglichen.